Arbeitserlaubnis für Berufskraftfahrer
Rekrutierung aus Drittstaaten nach Deutschland
Rechtliche Rahmenbedingungen & Zuwanderung
Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten unterliegt in Deutschland spezifischen gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes müssen Transportunternehmen zwei wesentliche Szenarien differenzieren, um eine rechtskonforme Beschäftigung im Fuhrpark sicherzustellen.
Szenario 1: Direkteinreise ohne vorherige EU-Erfahrung
Fahrer, die direkt aus ihrem Herkunftsland (Non-EU) nach Deutschland einreisen möchten, müssen einen strukturierten Qualifizierungsprozess durchlaufen. Die Voraussetzungen für ein Visum zur Arbeitsaufnahme sind:
- Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis des Herkunftslandes sowie fundierte Berufserfahrung im Güterkraftverkehr.
- Verpflichtung zum Erwerb der deutschen Fahrerlaubnisklassen B und CE sowie der beschleunigten Grundqualifikation (FQN) innerhalb von 15 Monaten.
- Vorliegen eines konkreten, verbindlichen Arbeitsplatzangebotes eines deutschen Transportunternehmens für die Zeit nach der Qualifizierung.
Szenario 2: Wechsel aus bestehender EU-Beschäftigung
Berufskraftfahrer, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat (z.B. Polen oder Litauen) tätig sind, müssen beim Wechsel nach Deutschland folgende Hürden beachten:
- Validierung und Anerkennung der EU-konformen Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95 / FQN-Karte).
- Prüfung des EU-Führerscheins: Bei Wohnsitznahme in Deutschland ist oft eine Umschreibung erforderlich.
- Hinweis: In vielen Konstellationen ist eine theoretische und praktische B-CE Fahrprüfung notwendig, um die Fahrerlaubnis final in ein deutsches Dokument zu überführen.
Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit
Unabhängig vom gewählten Szenario ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit. Euro Drivers unterstützt Transportunternehmen dabei, die notwendigen Anforderungen für Drittstaaten-Fahrer transparent zu verstehen und den Vermittlungsprozess rechtssicher zu gestalten.
Beratung & Personalanfragen
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