Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten – Zwei Fallunterscheidungen:
Für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten gibt es zwei wesentliche Szenarien, die bei der Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland berücksichtigt werden müssen:
Fall 1:Berufskraftfahrer ohne vorherige Beschäftigung in einem EU-Mitgliedstaat.
Diese Fahrer befinden sich noch in ihrem Herkunftsland und haben keine Erfahrung in einem EU-Mitgliedstaat gesammelt. Für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland müssen sie folgende Schritte erfüllen:
Der Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis aus dem Herkunftsland sowie relevante Berufserfahrung im dortigen Straßengüterverkehr.
Verpflichtung in Deutschland zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, um eine B und CE Fahrerlaubnis(Führerschein) und beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikation zu erwerben.
Die Maßnahmen müssen innerhalb von 15 Monaten abgeschlossen werden. Ein konkretes Arbeitsplatzangebot muss für die Zeit nach Abschluss der Qualifikationen vorliegen.
Fall 2: Berufskraftfahrer mit aktueller Beschäftigung in einem EU-Mitgliedstaat.
Ihre Voraussetzungen für die Arbeit(Erteilung einer Arbeitserlaubnis) in Deutschland:
Anerkennung der bestehenden EU-konformen Berufskraftfahrer Qualifikation.
Ein EU B-CE Führerschein der in Deutschland gültig annerkant ist.(Nicht jeder EU Führerschein ist gültig wenn man in der BRD wohnhaft ist.Das sollte der Drittstaaten Lkw Fahrer Bewerber mit der neuen örtlichen Führerscheinstelle klären lassen.In vielen Fällen muss eine B-CE Fahrprüfung in Theorie und Praxis für die Führerschein-umschreibung gemacht werden)
In beiden Fällen muss die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilen, bevor eine Arbeitserlaubnis erteilt wird.
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